Anlagegrundsätze und -ziele
- Die finanziellen Interessen der Destinatäre haben bei der Bewirtschaftung des Vermögens höchste Priorität
- Die Vermögensbewirtschaftung hat derart zu erfolgen, dass
- die termingerechte Auszahlung der Leistungen und sonstigen Verpflichtungen der PKE sichergestellt ist
- die anlagepolitische Risikofähigkeit eingehalten wird
- die Finanzierung der Vorsorgeleistungen der PKE mit einem möglichst günstigen Beitrags- / Leistungsverhältnis erfolgt
- Die Organisationsstruktur innerhalb der PKE soll einen effektiven, effizienten und transparenten Ablauf bei der Bewirtschaftung des Vermögens sicherstellen
- Alle Personen, welche mit der Vermögensbewirtschaftung der PKE betraut sind, haben neben der gesetzlichen Loyalitätsbestimmungen die Grundsätze der ASIP-Charta und die zugehörigen Fachrichtlinien zu befolgen



