Unter dem Namen PKE Pensionskasse Energie besteht eine Genossenschaft
im Sinne von Art. 828 ff OR. Sie bezweckt die Alters-, Invaliden-, und Hinter-
lassenenvorsorge auf der Grundlage der gemeinsamen Selbsthilfe der Genos-
senschafter.
Die Statuten und das Reglement vom 22. September 2006 bilden die Rechtsgrundlage.
Die PKE versichert obligatorische Leistungen. Sie ist eine sogenannte
autonome, umhüllende Leistungsprimatkasse. Die PKE ist als Vorsorge-
einrichtung unter der Ordnungsnummer ZH 0579 registriert.
Verwaltungsrat



