Information zur temporären Beschränkung von Einlagen
Der Stiftungsrat hat beschlossen, dass freiwillige Einlagen über CHF 100'000 bis Ende Oktober 2022 nicht möglich sind.
Bis 31. Oktober 2022 nimmt die PKE freiwillige Einlagen nur bis maximal CHF 100'000 entgegen. Das gilt für freiwillige Einkäufe, Einlagen in «Sparen 60», Einkäufe nach Scheidungsbezügen und Rückzahlungen von Vorbezügen für selbst genutztes Wohneigentum. Die Einschränkung gilt auch, wenn Sie mehrere Einlagen tätigen und die Summe die Grenze von CHF 100'000 übersteigt.
Ist die Rückzahlung von Vorbezügen für Wohneigentum Pflicht, zum Beispiel, wenn das Wohneigentum veräussert wird oder die Selbstnutzung nicht mehr gegeben ist, gilt die betragsmässige Beschränkung nicht.
Die Begrenzung gilt ebenfalls nicht, wenn Sie bis und mit 31. Oktober 2022 pensioniert werden und Ihr Altersguthaben zu 100% als Rente beziehen.
Mit der Beschränkung möchte der Stiftungsrat die PKE vor allzu hohen Einlagen und der damit verbundenen Verwässerung des Deckungsgrades schützen. Aufgrund der hohen Verzinsung der Altersguthaben von 7% im Jahr 2022 ist eine solche Limitierung der freiwilligen Einlagen notwendig.