Vernehmlassung zur BVG-Reform
25.03.2020
Der vom Bundesrat vorgestellte Entwurf einer Reform des BVG gibt Anlass zur Sorge.
Die PKE äussert sich kritisch zur geplanten Reform der beruflichen Vorsorge und nimmt ihre Verantwortung als grosse Vorsorgeeinrichtung wahr.
Wichtig ist, dass der gesetzliche Umwandlungssatz sofort auf maximal 5,8% gesenkt wird, wie es der Vorschlag des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP vorsieht. Den als Ausgleich vorgesehenen «Rentenzuschlag», der im Umlageverfahren finanziert werden soll, lehnt die PKE entschieden ab. Er ersetzt die bestehende Umverteilung durch eine neue, ist systemwidrig und schwächt die kapitalbasierte 2. Säule.
Die PKE begrüsst hingegen die Senkung des Koordinationsabzugs, damit die berufliche Vorsorge für Teilzeitmitarbeitende und Personen mit tiefen Löhnen verbessert wird.
Mit einer wirksamen Reform kann und muss die 2. Säule wieder gestärkt werden. Aus Sicht der PKE fehlt in Teilen der Politik aber der Wille dazu.
Lesen Sie die ganze Vernehmlassungsantwort (PDF).