Austritt aus dem Unternehmen
Tritt ein Arbeitnehmender aus Ihrem Unternehmen aus? Oder wird der Mindestlohn gemäss Aufnahmevoraussetzung in die Pensionskasse (in der Regel CHF 22'680, Stand 2026, siehe Vorsorgeplan Ihres Unternehmens) dauerhaft unterschritten? Dann teilen Sie uns den Austritt aus der Pensionskasse mit.
Bitte erfassen Sie Austritte von Mitarbeitenden unter PKE Online.
Bei einem Austritt ab Alter 58 beachten Sie bitte die zusätzlichen Informationen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Wir sind für Sie da.
Sollten Sie eine Antwort nicht finden, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir sind für Sie da.
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