Versicherungsleistung bei Invalidität
Die PKE bietet ihren Versicherten auch einen Versicherungsschutz bei Invalidität an. Wenn gesundheitliche Gründe die Erwerbstätigkeit oder den bisherigen Aufgabenbereich wesentlich einschränken, haben Versicherte der PKE Anspruch auf Leistungen.
Gesundheitliche Gründe können sein:
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Körperliche, psychische oder geistige Einschränkungen
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Länger andauernde gesundheitliche Probleme
- Ein Leiden, welches bereits bei der Geburt bestanden hat
- Die Folge einer Krankheit oder eines Unfalls
Für die Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit und die Festlegung des Invaliditätsgrades ist der Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) massgebend. Die Höhe der vollen Invalidenrente der PKE ist im Vorsorgeplan festgelegt.
Bei einer Teilrente gelten folgende Ansprüche:
Erwerbsunfähigkeit | Anspruch |
Erwerbsunfähigkeit unter 40% | kein Anspruch auf Invalidenleistungen |
Erwerbsunfähigkeit zwischen 40 und 49% | Anspruch auf eine ¼-Rente |
Erwerbsunfähigkeit zwischen 50 und 59% | Anspruch auf eine ½-Rente |
Erwerbsunfähigkeit zwischen 60 und 69% | Anspruch auf eine ¾-Rente |
Erwerbsunfähigkeit ab 70% | Anspruch auf eine volle Rente |
Pro Kind beträgt die Invaliden-Kinderrente 20% der Invalidenrente.
Die Anmeldung erfolgt über Ihren Arbeitgeber mit dem Formular «Gesuch für Invaliditätsleistungen».