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PKE Pensionskasse Energie
Freigutstrasse 16
8027 Zürich, Schweiz
+41 44 287 92 92
info@pke.ch

Weiterführung der Vorsorge nach Entlassung

Versicherte Personen können in der PKE bleiben und die Vorsorge weiterführen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist und sie mindestens 58 Jahre alt sind oder das im Vorsorgeplan Ihres Unternehmens definierte tiefere Mindestalter erreicht haben.