Weiterführung der Vorsorge nach Entlassung ab Alter 58
Versicherte Personen ab dem 58. Altersjahr können in der PKE bleiben und die Vorsorge weiterführen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist.
Nach einer Entlassung steht man meist vor einer schwierigen Situation. Für ältere Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, ist eine Arbeitslosigkeit noch einschneidender, weil sie sich direkt auf die Leistungen aus der Pensionskasse auswirkt.
Versicherte ab Alter 58 können ihre Vorsorge bei der PKE weiterführen, falls der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflöst und sie nicht über einen neuen Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert werden.
Die Situation für ältere Arbeitnehmer wird deutlich verbessert. So bleibt bei einer Arbeitslosigkeit später der Rentenbezug möglich. Wird eine neue Stelle angetreten und man wird in die Pensionskasse aufgenommen, endet in der Regel die Weiterführung.
Zu Beginn der Weiterführung wählt die versicherte Person, ob sie nebst den Risikobeiträgen auch Sparbeiträge bezahlen möchte. Weiter kann sie entscheiden, ob die Beiträge auf der Basis des bisher versicherten Lohns oder auf der Hälfte davon geleistet werden.
Auch ohne Sparbeiträge erhöht sich das Altersguthaben um die Zinsen. Zudem erhöht sich der Umwandlungssatz mit jedem Monat. Bereits diese beiden Effekte bedeuten eine spürbar höhere Altersrente. Wenn zusätzlich Sparbeiträge bezahlt werden, verbessert sich die Altersrente nochmals deutlich.
Hat die Weiterführung mehr als zwei Jahre gedauert, erhalten Sie Ihre Altersleistungen als Rente; ein Kapitalbezug ist nicht möglich.