Energie für Ihre Zukunft
Lebenslange Rente. Zusätzlicher Kapitalschutz.
Ob Sie früher, schrittweise, mit 65 Jahren oder erst nach dem ordentlichen Pensionierungsalter in Rente gehen: Es beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Sie haben mehr Zeit für die Menschen und die Aktivitäten, die Ihnen wichtig sind. Die PKE unterstützt Sie dabei, dass Sie diese Zeit finanziell gut abgesichert geniessen können.
Verbinden Sie Rente und Absicherung
Entscheiden Sie sich für eine Altersrente der PKE, verbinden Sie ein lebenslanges Einkommen automatisch mit einem zusätzlichen Schutz für Ihre Begünstigten.
Erfahren Sie mehr dazu im Video.
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Das funktioniert so: Bei Ihrer Pensionierung wird Ihr Altersguthaben in eine lebenslange Rente umgewandelt. Das gesamte Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung ist gleichzeitig als Ausgangspunkt für den Kapitalschutz massgebend. Ihre Altersrente erhalten Sie bis ans Lebensende – unabhängig davon, wie alt Sie werden. Im Todesfall prüft die PKE, ob ein Restkapital vorhanden ist. Dafür werden vom ursprünglichen Altersguthaben die bereits ausbezahlten Renten sowie der Kapitalwert allfälliger Hinterlassenenrenten abgezogen. Verbleibt ein positiver Betrag, kann dieser an Ihre Begünstigten ausbezahlt werden. |
Ein Beispiel macht es deutlich
Sie gehen mit 65 Jahren in Pension und verfügen über ein Altersguthaben von 1 Mio. CHF. Bei einem Umwandlungssatz von 5% erhalten Sie eine jährliche Altersrente von CHF 50’000.
| CHF | |
| Altersguthaben bei Pensionierung | 1’000’000 |
| Jährliche Altersrente | 50’000 |
| Bezogene Renten während 5 Jahren | 250’000 |
| Restkapital für Begünstigte | 750’000 |
Das Beispiel ist vereinfacht. Bestehen Ansprüche auf Hinterlassenenrenten, wird deren Kapitalwert zusätzlich abgezogen.
Das zeichnet die PKE aus
- Lebenslange Rente: Sie erhalten ein regelmässiges Einkommen bis ans Lebensende.
- Zusätzliche Absicherung: Ein Restkapital kann an Begünstigte ausbezahlt werden.
- Keine Rentenkürzung: Der Kapitalschutz wird ohne Reduktion des Umwandlungssatzes gewährt.
- Lebenslanger Kapitalschutz: Der Schutz ist nicht auf eine bestimmte Anzahl Jahre nach der Pensionierung begrenzt.
- Zeit für Entscheidung: Ob Kapital oder kapitalgeschützte Altersrente - Bei der PKE haben Sie bis zu Ihrer Pensionierung Zeit, sich zu entscheiden.
- Mehrarbeit zahlt sich aus: Arbeiten Sie über das Alter 65 hinaus, bleibt Ihnen für diesen Entscheid bis zum Alter 70 Zeit.
Das gilt es zu beachten
Wägen Sie gut ab, ob Sie einen Kapitalbezug oder eine Rente bevorzugen. Beide Varianten haben ihre Vorteile und für Ihren Entscheid gilt es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen.
| Kapitalgeschützte Rente | Kapitalbezug | |
| Einkommen | Lebenslange Rente | Selbstorganisation |
| Finanzielle Flexibilität | Eingeschränkt | Hoch |
| Anlagerisiko | Trägt Pensionskasse | Liegt bei Ihnen, Fachwissen notwendig |
| Langlebigkeitsrisiko | Lebenslange Absicherung | Kapital kann vor Lebensende aufgebraucht sein |
| Kapital für Hinterbliebene | Mögliches Restkapital | Grundsätzlich vererbbar |
| Planbarkeit | Hohe Planbarkeit | Abhängig von Marktentwicklung, Kapitalverzehr |
| Aufwand | Gering | Eigene Verantwortung |
Vereinfachter Vergleich. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Vorsorgereglement, den persönlichen Verhältnissen und beim Kapitalbezug von der individuellen Vermögensplanung ab.
Häufige Fragen
Wir lieben es klar und direkt. Deshalb beantworten wir hier die wichtigsten Fragen zur kapitalgeschützten Altersrente.
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Was ist eine kapitalgeschützte Altersrente?
Sie erhalten eine lebenslange Altersrente. Zusätzlich prüft die PKE im Todesfall, ob vom ursprünglich in eine Rente umgewandelten Altersguthaben noch ein Restbetrag vorhanden ist, der an Begünstigte ausbezahlt werden kann.
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Erhalte ich mit Kapitalschutz eine tiefere Rente?
Nein. Die PKE gewährt den Kapitalschutz ohne Reduktion des Umwandlungssatzes.
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Wie lange gilt der Kapitalschutz?
Der Kapitalschutz ist lebenslang vorgesehen. Eine zusätzliche Kapitalauszahlung ist allerdings nur möglich, solange nach Abzug der massgebenden Leistungen ein positives Restkapital vorhanden ist.
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Was passiert, wenn eine Ehegatten- oder Partnerrente ausbezahlt wird?
Die Ansprüche auf Hinterlassenenrenten bleiben bestehen. Bei der Berechnung des Restkapitals wird deren Kapitalwert berücksichtigt. Dadurch kann sich die zusätzliche Kapitalauszahlung reduzieren oder ganz entfallen.
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Wird das gesamte ursprüngliche Altersguthaben vererbt?
Nein. Bereits ausbezahlte Renten und der Kapitalwert allfälliger Hinterlassenenrenten werden abgezogen. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn danach ein positives Restkapital verbleibt.
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Ab wann gilt der Kapitalschutz?
Die PKE führt den Kapitalschutz bei Pensionierungen ab dem 1. Januar 2027 ein. Welche Altersrenten darunterfallen, richtet sich nach den Bestimmungen des Vorsorgereglements.
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Kann ich mich auch schrittweise pensionieren lassen?
Die PKE ermöglicht eine flexible Gestaltung des Altersrücktritts. Welche Möglichkeiten für eine Teilpensionierung bestehen und wie sich diese auf Ihre Altersleistungen auswirken, klären wir gerne persönlich mit Ihnen.
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Wo sehe ich meine voraussichtliche Altersrente?
Ihre voraussichtlichen Altersleistungen können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen. Zusätzlich bietet die PKE Online-Berechnungsmöglichkeiten an. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einordnung Ihrer persönlichen Situation.
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Kann ich mir einen Teil meines Altersguthaben als Kapital auszahlen lassen und den Rest als Rente beziehen?
Ja, dies ist möglich. Der Kapitalschutz bezieht sich dann auf den Teil des Altersguthaben, der in eine Rente umgewandelt wurde.
Zeit für eine Entscheidung
Ob Kapital oder kapitalgeschützte Altersrente - bei der PKE haben Sie bis zu Ihrer Pensionierung Zeit, sich zu entscheiden. Arbeiten Sie über das Alter 65 hinaus, bleibt Ihnen für diesen Entscheid bis zum Alter 70 Zeit.
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer gerne weiter.