Wie wir unsere Stimmrechte ausüben
Bei Schweizer Beteiligungspapieren übt die PKE die Stimmrechte
aktiv aus.
Die PKE nimmt ihre Stimm- und Wahlrechte bei den direkt gehaltenen Aktien von
SMI-börsenkotierten schweizerischen Aktiengesellschaften wahr.
Der Stiftungsrat delegiert die Wahrnehmung- und Ausübung der Stimmrechte an die Anlagekommission.
Die Anlagekommission trifft ihre Abstimmungsentscheide anhand von definierten Richtlinien. Dabei stehen die Interessen der Destinatäre der PKE im Vordergrund. Die Anlagekommission lässt sich von Fachleuten beraten und kann sich an den Empfehlungen von Stimmrechtsberatern orientieren.
Bei kollektiv gehaltenen Beteiligungen (Fondsanteile, Beteiligungen an Stiftungen) können die Stimmrechte nicht ausgeübt werden. Bei Kollektivanlagen achtet die PKE darauf, dass die Fondsleitungen die Wahrnehmung der Stimmrechte in sinnvollem Mass übernehmen.
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