Das 3-Säulen-Konzept
Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: die staatliche Vorsorge (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule). Die drei Säulen ersetzen das Erwerbseinkommen und sichern Alter, Tod und Invalidität finanziell ab. Die 1. und 2. Säule sind obligatorisch; die Beiträge dafür werden automatisch vom Lohn abgezogen. Die 3. Säule ist fakultativ.
Erste Säule
Die 1. Säule, die staatliche AHV/IV, soll den Existenzbedarf decken. Dabei darf die Höchstrente das Doppelte der Mindestrente nicht übersteigen.
Im Rahmen der 1. Säule werden auch Ergänzungsleistungen ausgerichtet. Rentner der AHV/IV mit tiefen Einkommen haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese sollen zusammen mit den Leistungen der AHV/IV sowie dem übrigen Einkommen den Existenzbedarf der Betagten, Hinterlassenen und Invaliden decken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webpage der AHV/IV.
Zweite Säule
Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge, soll zusammen mit der 1. Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Das Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) umschreibt die Mindestanforderungen, die im Rahmen der 2. Säule erfüllt werden müssen.
Die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen können über die gesetzlichen Mindestbestimmungen hinausgehende Leistungen vorsehen. Viele Vorsorgeeinrichtungen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. So bietet die PKE ihren angeschlossenen Unternehmen und Mitarbeitenden Leistungen an, die das gesetzliche Minimum zum Teil weit übersteigen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der AHV und des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP.
Dritte Säule
Die 3. Säule, die private Vorsorge, soll unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs bestehende Vorsorgelücken schliessen.
Für die gebundene Vorsorge (Säule 3a) bestehen gewisse Einschränkungen. Dafür unterliegt sie erheblichen Steuervergünstigungen.
Im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) ist jedermann frei, die eigene Vorsorge seinen Bedürfnissen entsprechend beliebig auszubauen.
Für Erwerbstätige mit höheren Einkommen und selbständig Erwerbende kann eine Vorsorge in der 3. Säule unter Umständen sogar notwendig sein, um die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten.