Das neue «exklusiv»
07.12.2023
Die PKE verzinst die Guthaben der Versicherten 2024 weiterhin mit 2%. Die Renten werden nächstes Jahr nicht angepasst.
Die neue Ausgabe des «exklusiv» ist erschienen.
News aus dem Stiftungsrat
Ende November legt der Stiftungsrat die Höhe der Verzinsung der Pensionskassenguthaben für das nächste Jahr fest. Er hat beschlossen, die Altersguthaben ab 1. Januar 2024 wie im Vorjahr mit 2% zu verzinsen. Das gilt wie immer für das gesamte Guthaben der versicherten Personen, das heisst auch für die Sparkonten für die vorzeitige Pensionierung «Sparen 60» und die Guthaben in der Zusatzvorsorge (Schichtzulagen- und Bonusvorsorgepläne).
Die PKE führt damit die bewährte Politik der stetigen Verzinsung fort. Obwohl die starken Wertverluste an den Kapitalmärkten von 2022 noch nicht kompensiert werden konnten, dürfen sich die Versicherten wieder über eine gute Verzinsung freuen. Die PKE verzinst die Guthaben weiterhin deutlich höher, als es der vom Bund vorgeschriebene BVG-Mindestzins verlangt, der ab 1. Januar 2024 von 1% auf 1,25% erhöht wird.
Im Weiteren hat der Stiftungsrat Entscheide zu den Renten gefällt. Die PKE passt die Renten 2024 nicht an. Eine Anpassung an die Preisentwicklung ist aufgrund des aktuell tiefen Deckungsgrads nicht möglich.
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