Beschlüsse des Stiftungsrats
06.12.2024
Die PKE verzinst die Altersguthaben der Versicherten 2025 mit 2%. Über eine mögliche Zusatzverzinsung wird der Stiftungsrat im Januar 2025 entscheiden.
Für das Jahr 2025 hat der Stiftungsrat beschlossen, die Altersguthaben wie im Vorjahr mit 2% zu verzinsen. Das gilt wie immer für das gesamte Guthaben, das heisst auch für die Sparkonten für die vorzeitige Pensionierung «Sparen 60» und die Guthaben in der Zusatzvorsorge (Schichtzulagen- und Bonusvorsorgepläne). Damit verzinst die PKE die Altersguthaben auch 2025 höher als mit dem vom Bund vorgeschriebenen BVG-Mindestzins von 1,25%.
Ob die PKE aufgrund der guten Rendite und des guten Deckungsgrades wie im Jahr 2022 auch für das Jahr 2025 einen Zusatzzins ausrichtet, wird der Stiftungsrat Ende Januar 2025 entscheiden.
Sofern der Deckungsgrad per Ende Jahr bei über 120% liegt, können die zweiteiligen Renten ab 1. April 2025 für ein Jahr um 5% erhöht werden. Bei Pensionierungen seit 2014 werden die Altersrenten in eine Grund- und eine Zusatzrente aufgeteilt. 90% der Rente sind garantiert und werden immer ausbezahlt (Grundrente). Der restliche Teil (Zusatzrente) ist variabel und hängt vom Deckungsgrad der PKE ab. Seit Einführung der zweiteiligen Renten wurde das Auszahlungsziel von 100% jedes Jahr erreicht und 2022/2023 sogar übertroffen.
Die fixen Renten können leider auch 2025 nicht angepasst werden.
Lesen Sie im neuen «exklusiv» mehr dazu.