Haben Sie geheiratet beziehungsweise Ihre Partnerschaft eintragen lassen?
Im Zeitpunkt Ihrer Heirat beziehungsweise der Eintragung Ihrer Partnerschaft meldet uns Ihr Arbeitgeber den neuen Zivilstand.
Scheidung von Aktivversicherten und Invalidenrentnern
Bei einer Scheidung wird Ihr angespartes Guthaben aus der beruflichen Vorsorge aufgeteilt, das Sie während der Ehe erworben haben.
Übersicht Beiträge und Einlagen
Ihre Beiträge für die Pensionskasse werden Ihnen monatlich vom Lohn abgezogen. Zusammen mit den Beiträgen des Arbeitgebers finanzieren diese Ihre Alters- und Risikoleistungen (Invalidität, Tod).
Freiwillige Beiträge
Möchten Sie freiwillig mehr für Ihre Pension ansparen?
Sie können höhere Beiträge leisten, wenn dies im Vorsorgeplan Ihres Unternehmens vorgesehen ist.
Einkauf in die Pensionskasse
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse erhöht Ihre Altersleistungen. Auch aus steuerlicher Sicht kann ein Einkauf für Sie interessant sein.
Wohneigentumsförderung
Das Kapital aus der Pensionskasse kann zur Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung (Wohneigentumsförderung, kurz: WEF) dienen.
Die PKE – Ihr Partner für attraktive Hypotheken
Die PKE offeriert Ihnen attraktive Hypotheken.
Die PKE gewährt Hypotheken auf Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Geschäftsliegenschaften in der Schweiz.
Hypothekenrechner
Sie finden bei der PKE die passende Finanzierung für Ihre Liegenschaft. Sichern Sie sich unsere attraktiven Zinssätze, Berechnen Sie, wieviel Ihr Heim kosten darf.
Willkommen bei der PKE
Sie sind neu in ein Unternehmen eingetreten und Ihr Arbeitgeber ist für die berufliche Vorsorge bei uns angeschlossen? Dann kümmert sich Ihr Arbeitgeber um Ihre Anmeldung bei der PKE.
Weiterführung der Vorsorge nach Entlassung
Versicherte Personen ab dem 58. Altersjahr können in der PKE bleiben und die Vorsorge weiterführen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist.