Sie erhalten einmal jährlich eine Datei, mit der Sie uns sämtliche Löhne Ihrer Mitarbeitenden für das neue Jahr melden. Je früher wir von Ihnen die neuen Lohndaten erhalten, desto eher können wir Ihnen die gültigen Beiträge mitteilen.
Änderung des Arbeitspensums
Das Arbeitspensum eines Mitarbeitenden erhöht oder reduziert sich.
Versicherungsschutz bei unbezahltem Urlaub
Bei unbezahltem Urlaub (z.B. Sprachaufenthalt) wird während einer bestimmten Dauer kein Lohn mehr entrichtet. Aus diesem Grund besteht nach Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist auch kein Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität me…
Zivilstandsänderung, Heirat und eingetragene Partnerschaft
Hat sich der Zivilstand eines Ihrer Mitarbeitenden verändert? Dann melden Sie uns bitte die Heirat oder den Eintrag der Partnerschaft mit dem Mutationsformular.
Arbeitsunfähigkeit/Invalidität
Wenn gesundheitliche Gründe die Erwerbstätigkeit oder den bisherigen Aufgabenbereich wesentlich einschränken, haben Versicherte der PKE Anspruch auf Leistungen.
Meldung eines Todesfalls
Ein Arbeitnehmender oder ein Rentenbeziehender ist gestorben. Wie muss der Todesfall der Pensionskasse gemeldet werden?
Lohn- und Pensumsreduktion im Alter 58–65
Reduziert sich der Lohn einer versicherten Person ab dem 58. Altersjahr um maximal 50%, ohne dass bereits Altersleistungen der PKE bezogen werden, kann sie den bisherigen versicherten Lohn weiter bei der PKE versichern lassen
Weiterarbeiten nach Alter 65
Möchte ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Alters 65 noch bei Ihnen weiterarbeiten?
Rentenbeziehende
Sie sind vor kurzem pensioniert worden oder Ihr letzter Arbeitstag liegt schon einige Zeit zurück? Sie erhalten von der PKE eine Rente als Ehegatte oder weil Sie nicht mehr voll erwerbstätig sein können?
Zweiteilige Rente: Grund- und Zusatzrente
Ihre Altersrente wir in eine Grund- und Zusatz-Altersrente aufgeteilt, wenn Sie im Januar 2014 oder danach pensioniert worden sind (d. h. Rentenbeginn 1. Februar 2014 und später).