Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein neues Bank- oder Postkonto eröffnet habe und möchte, dass meine Rente auf das neue Konto überwiesen wird?
Berufliche Vorsorge: Gesetze und Verordnungen
Hier finden Sie die bundesrechtlichen Bestimmungen und Erlasse zur beruflichen Vorsorge (2. Säule).
Meldung einer Adressänderung
Sind Sie umgezogen oder hat sich Ihre Wohnadresse verändert? Damit Sie immer die aktuellen Informationen und Unterlagen erhalten, benötigen wir von Ihnen eine gültige Postadresse.
Weiterführung der Vorsorge nach Entlassung
Versicherte Personen ab dem 58. Altersjahr können in der PKE bleiben und die Vorsorge weiterführen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist.
Vorsorgelösungen – massgeschneidert auf Ihr Unternehmen
Überprüfen Sie die berufliche Vorsorge für Ihre Mitarbeitenden? Egal, ob Sie bereits von den Vorzügen der PKE profitieren oder Sie Ihre Vorsorge noch anders gelöst haben: Planen Sie mit uns eine sichere Zukunft.
Ende des Vorsorgeverhältnisses
Endet Ihr Arbeitsverhältnis? Wenn das Anstellungsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber aufgelöst wird und kein Anspruch auf Alters- oder Invaliditätsleistungen besteht, treten Sie aus der PKE aus. Sind Sie älter als 25?
Weiterarbeiten nach Alter 65
Möchte ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Alters 65 noch bei Ihnen weiterarbeiten?
Versicherungsschutz bei unbezahltem Urlaub
Bei unbezahltem Urlaub (z.B. Sprachaufenthalt) wird während einer bestimmten Dauer kein Lohn mehr entrichtet. Aus diesem Grund besteht nach Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist auch kein Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität me…
Arbeitnehmende
Sie stehen im Berufsleben und wollen sicher sein, dass Sie in Ihrer beruflichen Vorsorge alles korrekt machen? Dann sind wir genau der richtige Partner für Sie!
Lebensgemeinschaft
Sie sind unverheiratet und leben mit einer Partnerin oder einem Partner im Konkubinat? Damit Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner nach Ihrem Tod Leistungen von der PKE erhält.