In gewissen Fällen wird ein Todesfallkapital ausbezahlt. Begünstigt sein können Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, in erheblichem Masse unterstützte Personen und übrige gesetzliche Erben.
Zivilstandsänderung, Heirat und eingetragene Partnerschaft
Hat sich der Zivilstand eines Ihrer Mitarbeitenden verändert? Dann melden Sie uns bitte die Heirat oder den Eintrag der Partnerschaft mit dem Mutationsformular.
Meldung einer Adressänderung
Sind Sie umgezogen oder hat sich Ihre Wohnadresse verändert? Damit Sie immer die aktuellen Informationen und Unterlagen erhalten, benötigen wir von Ihnen eine gültige Postadresse.
Kein Wohnsitz mehr in der Schweiz
Wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie uns die Adressänderung schriftlich mitteilen. Je nach neuem Wohnsitzland muss die PKE allenfalls die Quellensteuer von Ihrer Rente abziehen, auch wenn Ihre Bankverbindung in der Schweiz bleibt.
Änderung des Bank-/Postkontos
Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein neues Bank- oder Postkonto eröffnet habe und möchte, dass meine Rente auf das neue Konto überwiesen wird?
Todesfallkapital und Begünstigung
Stirbt eine versicherte Person, erhalten die Hinterbliebenen in gewissen Fällen ein Todesfallkapital ausbezahlt. Prüfen Sie die Begünstigung für das Todesfallkapital und passen Sie diese bei Bedarf an.
Neues Arbeitsverhältnis
Je schneller Sie uns den neuen Mitarbeitenden mit dem Formular melden, desto früher können wir Sie über die Höhe der zu bezahlenden Beiträge informieren.
Versicherungsleistung bei Invalidität
Die PKE bietet ihren Versicherten auch einen Versicherungsschutz bei Invalidität an. Wenn gesundheitliche Gründe die Erwerbstätigkeit wesentlich einschränken, haben Versicherte der PKE Anspruch auf Leistungen.
Meldung bei Arbeitsunfähigkeit/Invalidität
Wenn gesundheitliche Gründe die Erwerbstätigkeit oder den bisherigen Aufgabenbereich wesentlich einschränken, haben Versicherte der PKE Anspruch auf Leistungen.