Die Hinterlassen- und Invalidenrenten, deren Laufzeit drei Jahre überschritten hat, werden bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters nach Anordnung des Bundesrates der Preisentwicklung angepasst (Art. 36 Abs. 1 BVG).
Scheidung von Rentenbeziehenden
Beziehen Sie eine Altersrente, erfolgt die Teilung Ihres Vorsorgeguthabens über die Altersrente. Die PKE teilt Ihnen oder dem zuständigen Schweizer Gericht auf Anfrage hin die notwendigen Werte zur Berechnung des Vorsorgeausgleichs mit.
Lebensgemeinschaft
Leistungen im Todesfall
Stirbt eine rentenbeziehende Person, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente und/oder ein Todesfallkapital ausbezahlt.
Begünstigung im Todesfall
Meldung einer Adressänderung
Sind Sie umgezogen oder hat sich Ihre Wohnadresse verändert? Damit Sie immer die aktuellen Informationen und Unterlagen erhalten, benötigen wir von Ihnen eine gültige Postadresse.
Änderung des Bank-/Postkontos
Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein neues Bank- oder Postkonto eröffnet habe und möchte, dass meine Rente auf das neue Konto überwiesen wird?
Kein Wohnsitz mehr in der Schweiz
Wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie uns die Adressänderung schriftlich mitteilen. Je nach neuem Wohnsitzland muss die PKE allenfalls die Quellensteuer von Ihrer Rente abziehen, auch wenn Ihre Bankverbindung in der Schweiz bleibt.
Kapitalanlagen
Grundsätze in der Vermögensanlage
Das Management der Vermögensanlagen erfolgt bei der PKE im Rahmen klar vorgegebener Anlagerichtlinien durch interne und externe Vermögensverwalter.