Wir freuen uns, Ihnen das neue exklusiv zu präsentieren. In neuem Format und im neuen, modernen Design, kompakt, noch ansprechender und leserfreundlicher informieren wir sie über Aktuelles in der Vorsorge und bei der PKE.…
Beschlüsse des Stiftungsrats
Die PKE verzinst die Altersguthaben der Versicherten 2026 mit 2%. Über eine Zusatzverzinsung wird der Stiftungsrat im Januar 2026 entscheiden.
An der Sitzung Ende November hat der Stiftungsrat beschlossen, die Altersguthaben für 2026 mit 2…
Ab 2026 – Ihr Online-Zugang zur PKE
Mit dem neuen Online-Portal der PKE haben die Versicherten Ihre Altersvorsorge jederzeit im Griff. Ob persönliche Vorsorgedaten, wichtige Dokumente oder praktische Services – alles steht übersichtlich, sicher und ohne Papierkram zur V…
Zivilstandsänderung
Haben Sie geheiratet beziehungsweise Ihre Partnerschaft eintragen lassen?
Im Zeitpunkt Ihrer Heirat beziehungsweise der Eintragung Ihrer Partnerschaft meldet uns Ihr Arbeitgeber den neuen Zivilstand.
Kontakt
Möchten Sie persönlich mit der PKE aufnehmen? Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
exklusiv
Hier finden Sie alle Ausgaben des «exklusiv» von der PKE.
Informationen zur beruflichen Vorsorge (2. Säule)
Gemäss Verfassungsauftrag soll die berufliche Vorsorge (2. Säule) nach der Pensionierung zusammen mit der AHV (1. Säule) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.
Grundsätze in der Vermögensanlage
Das Management der Vermögensanlagen erfolgt bei der PKE im Rahmen klar vorgegebener Anlagerichtlinien durch interne und externe Vermögensverwalter.
Ihre Pensionskassenverwaltung – einfach, direkt, effizient
Kein Wohnsitz mehr in der Schweiz
Wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie uns die Adressänderung schriftlich mitteilen. Je nach neuem Wohnsitzland muss die PKE allenfalls die Quellensteuer von Ihrer Rente abziehen, auch wenn Ihre Bankverbindung in der Schweiz bleibt.