Sie sind unverheiratet und leben mit einer Partnerin oder einem Partner im Konkubinat? Damit Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner nach Ihrem Tod Leistungen von der PKE erhält.
Lebensgemeinschaft
Änderung der Adresse eines Mitarbeitenden
Hat die Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters geändert? Dann melden Sie uns bitte sofort die neue Adresse mit dem Mutationsformular, damit wir die aktuellen Informationen und Unterlagen korrekt zustellen können.
Meldung Lohnänderung
Sie erhalten einmal jährlich eine Datei, mit der Sie uns sämtliche Löhne Ihrer Mitarbeitenden für das neue Jahr melden. Je früher wir von Ihnen die neuen Lohndaten erhalten, desto eher können wir Ihnen die gültigen Beiträge mitteilen.
Versicherungsschutz bei unbezahltem Urlaub
Bei unbezahltem Urlaub (z.B. Sprachaufenthalt) wird während einer bestimmten Dauer kein Lohn mehr entrichtet. Aus diesem Grund besteht nach Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist auch kein Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität me…
Änderung des Arbeitspensums
Das Arbeitspensum eines Mitarbeitenden erhöht oder reduziert sich.
Ende des Vorsorgeverhältnisses
Endet Ihr Arbeitsverhältnis? Wenn das Anstellungsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber aufgelöst wird und kein Anspruch auf Alters- oder Invaliditätsleistungen besteht, treten Sie aus der PKE aus. Sind Sie älter als 25?
Meldung eines Todesfalls
Ein Arbeitnehmender oder ein Rentenbeziehender ist gestorben. Wie muss der Todesfall der Pensionskasse gemeldet werden?