Die PKE bietet ihren Versicherten auch einen Versicherungsschutz bei Invalidität an. Wenn gesundheitliche Gründe die Erwerbstätigkeit wesentlich einschränken, haben Versicherte der PKE Anspruch auf Leistungen.
Weiterführung der Vorsorge nach Entlassung
Versicherte Personen ab dem 58. Altersjahr können in der PKE bleiben und die Vorsorge weiterführen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist.
Begünstigung im Todesfall
Scheidung von Aktivversicherten und Invalidenrentnern
Bei einer Scheidung wird Ihr angespartes Guthaben aus der beruflichen Vorsorge aufgeteilt, das Sie während der Ehe erworben haben.
Scheidung von Rentenbeziehenden
Beziehen Sie eine Altersrente, erfolgt die Teilung Ihres Vorsorgeguthabens über die Altersrente. Die PKE teilt Ihnen oder dem zuständigen Schweizer Gericht auf Anfrage hin die notwendigen Werte zur Berechnung des Vorsorgeausgleichs mit.
Neues Arbeitsverhältnis
Je schneller Sie uns den neuen Mitarbeitenden mit dem Formular melden, desto früher können wir Sie über die Höhe der zu bezahlenden Beiträge informieren.
Lebensgemeinschaft
Informationen zum Vorsorgeausweis
Der Vorsorgeausweis beinhaltet alle wichtigen Daten zu Ihrer Vorsorge. Sie ersehen daraus den versicherten Lohn, die persönlichen Beiträge und die versicherten Leistungen.
Änderung des Lohns
Lohn- und Pensumsreduktion im Alter 58–65
Reduziert sich der Lohn einer versicherten Person ab dem 58. Altersjahr um maximal 50%, ohne dass bereits Altersleistungen der PKE bezogen werden, kann sie den bisherigen versicherten Lohn weiter bei der PKE versichern lassen