Die PKE verzinst die Guthaben der Versicherten 2024 weiterhin mit 2%. Die Renten werden nächstes Jahr nicht angepasst.
Die neue Ausgabe des «exklusiv» ist erschienen.
News aus dem Stiftungsrat
Ende November legt der Stift…
Wir sind über die Feiertage für Sie da
Wir arbeiten zwischen Weihnachten und Neujahr und sind sowohl telefonisch als auch per
E-Mail erreichbar. Im neuen Jahr sind wir ab dem 3. Januar wieder für Sie da.
Im Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken wir uns für die…
Pensionierung
Wird ein Arbeitnehmer pensioniert oder gibt er seine Erwerbstätigkeit nach dem 58. Geburtstag auf, hat er Anspruch auf Altersleistungen der PKE.
Leistungen im Todesfall
Stirbt eine rentenbeziehende Person, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente und/oder ein Todesfallkapital ausbezahlt.
Rente oder Kapitalauszahlung
Bis drei Monate vor der Pensionierung können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Altersguthaben als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalleistung beziehen möchten.
Pensionierung
Werden Sie pensioniert oder geben Sie nach dem 58. Geburtstag die Erwerbstätigkeit auf, haben Sie Anspruch auf Altersleistungen. Die Altersleistungen der PKE liegen wesentlich über den gesetzlichen Mindestleistungen des BVG.
Lohn- und Pensumsreduktion im Alter 58–65
Reduziert sich der Lohn einer versicherten Person ab dem 58. Altersjahr um maximal 50%, ohne dass bereits Altersleistungen der PKE bezogen werden, kann sie den bisherigen versicherten Lohn weiter bei der PKE versichern lassen
Neue Vorsorgeausweise
Die PKE versendet die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2024 in den nächsten Tagen an die rund 19’000 Aktivversicherten.
Ihr Vorsorgeausweis gibt Auskunft über Ihre aktuelle Vorsorgesituation. Sie finden darauf den versicherten Loh…
Immobilien der PKE – nachhaltig und gewinnbringend
Die PKE legt ihr Vermögen renditeorientiert und sicher an. Wir investieren mit Weitblick, Disziplin und Transparenz, damit unsere Versicherten nach der Pensionierung von einer guten und sicheren Rente profitieren. Rund 20% des Portfolios sind in…
Weiterführung der Vorsorge nach Entlassung
Versicherte Personen ab dem 58. Altersjahr können in der PKE bleiben und die Vorsorge weiterführen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist.