Die PKE verzinst die Altersguthaben der Versicherten 2025 mit 2%. Über eine mögliche Zusatzverzinsung wird der Stiftungsrat im Januar 2025 entscheiden.
Für das Jahr 2025 hat der Stiftungsrat beschlossen, die Altersguthaben wie im Vorj…
Vorsorgekommissionen
Besitzt Ihr Unternehmen (Ihr Konzern oder Ihre Unternehmensgruppe) ein eigenes Vorsorgewerk in der PKE, bilden Sie eine Vorsorgekommission, die Ihr Vorsorgewerk leitet.
Wechsel im Stiftungsrat
Nach über zehn Jahren im Stiftungsrat, davon sieben Jahre als Präsident, hat sich Martin Schwab vor dem Hintergrund seiner Wahl zum Präsidenten des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) dazu entschieden, per Ende…
Unsere Lösungen sind massgeschneidert und vielseitig
Wir bieten Ihnen eine breit gefächerte Vorsorgepalette mit verschiedenen Vorsorgeplänen an. Damit werden unsere Leistungen jeglichen Ansprüchen an eine moderne, flexible Vorsorgelösung gerecht.
Austritt aus dem Unternehmen
Tritt ein Arbeitnehmender aus Ihrem Unternehmen aus? Oder wird der Mindestlohn gemäss Aufnahmevoraussetzung in die Pensionskasse dauerhaft unterschritten? Dann teilen Sie uns den Austritt aus der Pensionskasse mit.
Berechnung der Altersrente
Bei Ihrer Pensionierung wird Ihr angespartes Altersguthaben in eine jährliche Rente umgerechnet. Für diese Berechnung benutzt man den im Zeitpunkt Ihrer Pensionierung geltenden Umwandlungssatz.
Informationen zur beruflichen Vorsorge (2. Säule)
Gemäss Verfassungsauftrag soll die berufliche Vorsorge (2. Säule) nach der Pensionierung zusammen mit der AHV (1. Säule) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.
Nützliche Links
Berufliche Vorsorge: Gesetze und Verordnungen
Hier finden Sie die bundesrechtlichen Bestimmungen und Erlasse zur beruflichen Vorsorge (2. Säule).
Willkommen bei der PKE
Sie sind neu in ein Unternehmen eingetreten und Ihr Arbeitgeber ist für die berufliche Vorsorge bei uns angeschlossen? Dann kümmert sich Ihr Arbeitgeber um Ihre Anmeldung bei der PKE.