Die PKE verzinst die Guthaben der Versicherten 2024 weiterhin mit 2%. Die Renten werden nächstes Jahr nicht angepasst.
Die neue Ausgabe des «exklusiv» ist erschienen.
News aus dem Stiftungsrat
Ende November legt der Stift…
Wir sind über die Feiertage für Sie da
Wir arbeiten zwischen Weihnachten und Neujahr und sind sowohl telefonisch als auch per
E-Mail erreichbar. Im neuen Jahr sind wir ab dem 3. Januar wieder für Sie da.
Im Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken wir uns für die…
Pensionierung
Wird ein Arbeitnehmer pensioniert oder gibt er seine Erwerbstätigkeit nach dem 58. Geburtstag auf, hat er Anspruch auf Altersleistungen der PKE.
Leistungen im Todesfall
Stirbt eine rentenbeziehende Person, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente und/oder ein Todesfallkapital ausbezahlt.
Berechnung der Altersrente
Bei Ihrer Pensionierung wird Ihr angespartes Altersguthaben in eine jährliche Rente umgerechnet. Für diese Berechnung benutzt man den im Zeitpunkt Ihrer Pensionierung geltenden Umwandlungssatz.
Rente oder Kapitalauszahlung
Bis drei Monate vor der Pensionierung können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Altersguthaben als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalleistung beziehen möchten.
Pensionierung
Werden Sie pensioniert oder geben Sie nach dem 58. Geburtstag die Erwerbstätigkeit auf, haben Sie Anspruch auf Altersleistungen. Die Altersleistungen der PKE liegen wesentlich über den gesetzlichen Mindestleistungen des BVG.
exklusiv
Hier finden Sie alle Ausgaben des «exklusiv» von der PKE.